print

Gesetz über die Militärseelsorge – MilSeelsG

arrow_right

(1) Dem in Bonn am 22. Februar 1957 unterzeichneten Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25