1Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen des
Internationalen Zentrums für Wissenschaft und Technologie (Anlage 2)
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
2
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1216).
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Bundesministerium der Justiz