LWLogAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik – LWLogAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
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Die Ausbildungsberufe
1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik
werden staatlich anerkannt.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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