Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik – LWLogAusbV

arrow_left arrow_right

Die Ausbildungsberufe

1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik
werden staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print