LuftVODV 211
print
Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing) – LuftVODV 211
–
Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung