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Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing) – LuftVODV 211

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25