LuftVODV 211
Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing) – LuftVODV 211
Redaktionelle Anmerkungen
Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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