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(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft: 21.
(3) und (4)