LohnUGAÜV 7
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Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung – LohnUGAÜV 7
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§ 3 Außerkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.
Die V tritt gem. § 3 am 1.10.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 7. Juli '26
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