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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme – LogSystFachwBAProFV

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1Im Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, logistische Bedürfnisse von Kunden und Kundinnen zu ermitteln, deren Wertschöpfungskette zu analysieren und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten.
2Dies umfasst die Fähigkeit, soziale, rechtliche, technische und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen zu berücksichtigen.
3In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
4

1.
Bewerten der logistischen Abläufe und ihrer Einbindung in den Wertschöpfungsprozess auf der Grundlage einer Logistiksystemanalyse,
2.
Darstellen der Ergebnisse von Analyse und Bewertung gegenüber den Kunden und Kundinnen.

Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25