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LogSystFachwBAProFV
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme – LogSystFachwBAProFV
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§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
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1
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
2
1.
„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach
§ 4
,
2.
„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach
§ 5
,
3.
„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach
§ 6
,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach
§ 7
.
Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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