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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme – LogSystFachwBAProFV

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1Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
2

1.
„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
2.
„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
3.
„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.

Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25