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Los-Kennzeichnungs-Verordnung – LKV

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Rechtsvorschriften, die für bestimmte Lebensmittel eine von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende oder zusätzliche Kennzeichnung vorschreiben, bleiben unberührt.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 25.7.2013 I 2722
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25