(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) 1Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. 2Der Bewerbung sind beizufügen: 3
1.
ein Lebenslauf,
2.
ein Lichtbild aus neuester Zeit,
3.
Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997,
4.
eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und
5.
gegebenenfalls Kopien
a)
des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
b)
des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 20.8.2021 I 3932