1Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kälteanlagenbauer-Handwerk vom 27. August 1979 (BGBl. I S. 1559) außer Kraft.