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Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kälteanlagenbauer-Handwerk – KälteanlMstrV

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(1) 1Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk.
2Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.

(2) 1Als Situationsaufgabe ist eine Fehler- und Störungssuche an einer Kälteanlage oder an einem Klimagerät unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation durchzuführen.
2Fehler und Störungen sind zu beheben und die Arbeiten zu dokumentieren.

Geändert durch Art. 2 Abs. 84 V v. 18.1.2022 I 39
Ersetzt V v. 27.8.1979 I 1559 (KälteAnlBMeistPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25