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Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft – KVArbNÜbkG

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Für die Durchführung der Übereinkommen sind die Reichsversicherungsordnung und das Reichsknappschaftsgesetz maßgebend.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25