(1) 1Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche "Umgang mit dem Kunden", "Gestaltung und Konstruktion" sowie "Projektplanung und Auftragsvorbereitung".
2Es ist handlungsorientiert und praxisbezogen zu prüfen.
(2) 1Die Prüfung besteht aus:
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