1Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
2Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden; diese müssen verschiedenen Kreisen (§ 2 Abs. 1) angehören.
3Nach jeweils einem Jahr wechseln sich die Gewählten im Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz ab.