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KrFrHemmG
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Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen – KrFrHemmG
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§ 6
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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