print

Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 – KredFinG 1967

arrow_left

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25