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Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund – KraftStKompG

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1Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8 991 764 000 Euro zu.
2Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4 570 882 000 Euro zu Grunde zu legen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26