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Verordnung zur Umsetzung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März 2021 – KonsVerRUSV

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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist eine dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst vergleichbare Einrichtung im Sinne der Ziffer 6 Satz 3 des zum Abkommen gehörigen Protokolls zu Artikel 15 des Abkommens.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25