KonjV 2
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Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen – KonjV 2
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden mit Ausnahme der Wohngebäude
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§ 2 Anwendung im Land Berlin
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§ 3 Inkrafttreten
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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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