KonjAusglRV 1970
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Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970 – KonjAusglRV 1970
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§ 4
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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