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Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung – KnVAusbauV

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(1) 1Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere.
2Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen.
3Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden.
4Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) 1u.
2(4) ...

Zuletzt geändert durch Art. 22 Nr. 1 G v. 22.12.1983 I 1532
V aufgeh. mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 durch Art. 22 Nr. 1 G 63-19 v. 22.12.1983 mWv 1.1.1984
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26