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Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe – KirchenberufeV

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 in Kraft.

Geändert durch Art. 2 nach Maßgabe des Art. 4 V v. 11.7.1980 I 1001
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25