Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin kann ab dem dritten Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf zum Kraftfahrzeugmechtroniker und zur Kraftfahrzeugmechtronikerin nach dieser Verordnung fortgesetzt werden.
–§ 10 Kursivdruck: Müsste richtig lauten "Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin"