(1) Die Unterstützung für die Destillation von Wein kann ausschließlich beantragt werden
(2) Ein Antrag auf Unterstützung für die Destillation von Wein ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Landesstelle bis zum 22. Oktober 2023 zu stellen.
(3) Der Antrag hat insbesondere Angaben zu Menge und Region des zu destillierenden Weines zu enthalten.