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Gesetz zu dem Abkommen vom 10. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen – KatHiLAbkPOLG

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1Dem in Warschau am 10. April 1997 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 145 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25