print

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute – ItalKultInstVorRV

arrow_left arrow_right

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25