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Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk – IsolMstrV

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Der Bundesminister für Wirtschaft

Geändert durch Art. 2 Abs. 2 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25