1Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Neugefasst durch Bek. v. 22.1.1996 I 60;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.12.1998 I 3779