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Leistungserstellung planen und koordinieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
wesentliche Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- b)
Prozesse der Leistungserstellung entlang der Wertschöpfungskette erläutern und ihre jeweiligen Schnittstellen benennen
- c)
Leistungserstellung planen und koordinieren und dabei Kunden- und Lieferanteneinflüsse beachten
- d)
Leistungserstellung dokumentieren und unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bewerten
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Logistik und Lagerprozesse planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
Ziele, Aufgaben, Objekte und Abläufe der Logistikketten erläutern
- b)
Logistik- und Lagerkonzepte analysieren und bewerten sowie Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten
- c)
produktspezifische Lager- und Transportvorschriften bei der Planung und Steuerung berücksichtigen und anwenden
- d)
Transportträger und -mittel unter ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Aspekten beurteilen und auswählen
- e)
Zusammenarbeit mit nationalen oder internationalen Logistikdienstleistern organisieren
- f)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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Beschaffung planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
Bedarfe für die Leistungserstellung ermitteln und Dispositionen durchführen
- b)
Bestellmengen und -termine ermitteln
- c)
Lieferantenmanagement nach ökonomischen, ökologischen, rechtlichen und sozialen Gesichtspunkten durchführen
- d)
Bestellungen durchführen, die Vertragserfüllung überwachen und Maßnahmen zu deren Sicherstellung einleiten
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Marketingmaßnahmen planen und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes in den Markt einordnen und die Bedeutung für die Branche herausstellen
- b)
unternehmensspezifische Marketingaktivitäten erläutern
- c)
Ergebnisse der Marktbeobachtung und Marktanalyse für die Entwicklung und Planung von Marketingmaßnahmen nutzen und dabei aktuelle Trends beachten
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- d)
Marketingmaßnahmen unter Einhaltung rechtlicher Vorschriften und betrieblicher Vorgaben auswählen und umsetzen und dabei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen
- e)
Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen überprüfen und beurteilen sowie Vorschläge für künftige Maßnahmen ableiten
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Vertriebsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
Preisermittlung und angebotsspezifische Kalkulationen sowie Angebotserstellung durchführen
- b)
Auftragserfassung und für den Vertrieb relevante Terminkoordination mit internen und externen Schnittstellenpartnern durchführen und dabei Informationsfluss sowie Datenqualität sicherstellen
- c)
Rechnungen erstellen und nachverfolgen
- d)
Reklamationen zu Produkt- und Prozessqualität sowie Beschwerden entgegennehmen, erfassen und bearbeiten
- e)
Kundenbetreuung und -pflege sowie Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit und -bindung durchführen
- f)
Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen situations- und kundengerecht organisieren und sicherstellen
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Personalprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
bei der Personalbedarfsermittlung mitwirken und Maßnahmen ableiten
- b)
Konzepte der Arbeitsorganisation unterscheiden und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken
- c)
bei Maßnahmen zur Positionierung der Arbeitgebermarke für die Personalgewinnung mitwirken sowie den Stellenausschreibungs- und Personalauswahlprozess durchführen und dabei mit den betriebsverfassungsrechtlichen Organen zusammenarbeiten
- d)
Einführung neuer Mitarbeitender begleiten sowie bei Maßnahmen zur Personalbindung mitwirken
- e)
bei personellen Maßnahmen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen sowie im Personalverwaltungssystem erfassen
- f)
Entgeltbestandteile unterscheiden, wesentliche Positionen einer Entgeltabrechnung erläutern sowie Entgeltbescheinigungen und weitere entgeltrelevante Dokumente erstellen
- g)
Maßnahmen im Rahmen von Qualifikationsmöglichkeiten, insbesondere der Aus- und Weiterbildung, sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung organisieren
- h)
bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben betriebsinterne Schnittstellen berücksichtigen und arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie betriebliche und tarifliche Regelungen einhalten
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kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
Geschäftsfälle und -vorgänge entsprechend der Grundsätze der Buchführung und der Bilanzierung prüfen und bewerten sowie bei Abweichungen Maßnahmen ableiten
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- b)
betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung anwenden, insbesondere Kosten planen, erfassen und überwachen, betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen sowie Maßnahmen zur Zielerreichung vorschlagen
- c)
betriebliches Controlling als Informations-, Planungs- und Steuerungsinstrument nutzen, Kennzahlen ermitteln und analysieren sowie Handlungsoptionen ableiten und unternehmerische Entscheidungen vorbereiten
- d)
Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten für Aufträge, Investitionen und Projekte ermitteln und bewerten
- e)
vor- und nachbereitende Tätigkeiten für Geschäftsabschlüsse, insbesondere für den Jahresabschluss, durchführen
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einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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- a)
Informationen für einsatzgebietsspezifische Anforderungen beschaffen, auswerten und nutzen
- b)
Arbeitsmethoden und Verfahren unter Beachtung der betriebsspezifischen Lösungen anwenden
- c)
einsatzgebietsspezifische Aufgaben, Produkte, Dienstleistungen, Funktionen und Prozesse zu den Kernaufgaben des Ausbildungsbetriebes in Beziehung setzen sowie deren Bedeutung, Zusammenhänge und Wechselwirkungen darstellen und bewerten
- d)
einsatzgebietsspezifische Aufgaben kennzahlengestützt analysieren, Transfer- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten überprüfen sowie Lösungen erarbeiten
- e)
einsatzgebietsspezifische Entscheidungsvorlagen strukturieren, aufbereiten und präsentieren
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einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
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- a)
mit internen und externen Partnern einsatzgebietsübergreifend kooperieren und dabei die betriebliche Prozessorganisation, Terminvorgaben und Zuständigkeiten beachten
- b)
Ressourceneinsatz und Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher und zeitlicher Vorgaben planen, überwachen und steuern
- c)
Prozesse des Einsatzgebietes analysieren, Teilprozesse verknüpfen und zur nachhaltigen Weiterentwicklung beitragen
- d)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden oder Qualitätssicherungsprozesse umsetzen
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