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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter – HZAZustV

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Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 1.12.2025 I Nr. 300
Ersetzt V 600-1-3-20 v. 14.2.2022 I 175 (HZAZustV 2022)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25