HwREintrV
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Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle – HwREintrV
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Gegenstand
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§ 2 Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
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§ 3 Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
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§ 4 Antrag
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§ 5 Übergangsregelung
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§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Schlussformel
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Geändert durch Art. 105 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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