α
HufBeschl-AnerkennV
print
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung – HufBeschl-AnerkennV
arrow_left
arrow_right
§ 7 Inkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung