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Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin – HolzbhAusbV

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Die bisher festgelegten Berufsbilder, Bildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin für Handwerk und Industrie sind nicht mehr anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25