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Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin – HolzbhAusbV

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Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin nach der Handwerksordnung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25