print

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" – HiWerkBehKGÄndG

arrow_left arrow_right

An der Rentenerhöhung nehmen auch die Berechtigten teil, deren Rente gemäß § 14 Abs. 3 kapitalisiert worden ist.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25