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Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes "Helgoländer Felssockel" – HgFSNatSchV

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Zur Erhaltung der Vielfalt der erdgeschichtlichen Erscheinungen des Helgoländer Felssockels mit seinen Lebensräumen wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wird das Befahren des Naturschutzgebiets "Helgoländer Felssockel" mit Wasserfahrzeugen nach Maßgabe dieser Verordnung eingeschränkt.

Geändert durch Art. 25 V v. 2.6.2016 I 1257
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25