(1) 1Im Handlungsbereich „Unternehmensführung und -steuerung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, bei der Erstellung von Handelsleistungen das Zusammenwirken der betrieblichen Aufgabenbereiche zu beurteilen und unternehmerische Ziele und Entscheidungen zu planen, umzusetzen und zu kontrollieren.
2Hierbei sollen Auswirkungen von volkswirtschaftlichen Entwicklungen bewertet sowie daraus Schlussfolgerungen und Maßnahmenvorschläge für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Handelsunternehmens abgeleitet werden.
3Es sollen Qualitäts- und Umweltmanagementprozesse umgesetzt und optimiert sowie das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter gefördert werden.
4Außerdem soll gezeigt werden, dass zentrale Prozesse für die Gründung und Übernahme eines Unternehmens geplant werden können.
5Rechtliche Vorschriften, Complianceregeln und Aspekte der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.
6In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(2) 1Im Handlungsbereich „Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren sowie Aus- und Weiterbildung zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
2Darüber hinaus sollen Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements lösungsorientiert eingesetzt werden.
3Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen sollen unter Beachtung der betrieblichen Rahmenbedingungen sowie der Unternehmensziele geführt und motiviert werden können.
4Dabei soll gezeigt werden, dass die Zusammenhänge zwischen Unternehmens- und Personalpolitik beurteilt und daraus entsprechend begründete Handlungsschritte abgeleitet und realisiert sowie Mitarbeiter individuell gefördert werden können.
5Rechtliche Vorschriften sind zu berücksichtigen.
6In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(3) 1Im Handlungsbereich „Handelsmarketing“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, systematisch und entscheidungsorientiert Marktbeobachtung und -analyse durchführen sowie auf veränderte Bedingungen auf nationalen Absatzmärkten reagieren zu können.
2Weiter soll nachgewiesen werden, dass Maßnahmen zur Kundenbindung und -gewinnung erarbeitet und umgesetzt werden können.
3Dabei soll gezeigt werden, dass Marketingmaßnahmen des Handels zielorientiert eingesetzt, die Ergebnisse überprüft und notwendige Veränderungsprozesse eingeleitet sowie marketingbezogene wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigt werden können.
4In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(4) 1Im Handlungsbereich „Beschaffung und Logistik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, beschaffungs- und logistikbezogene Aufgaben im Handel systematisch und entscheidungsorientiert zu bearbeiten und umzusetzen sowie kennzahlenorientiert zu steuern.
2Dabei sind rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen.
3In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(5) 1Im Handlungsbereich „Vertriebssteuerung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, absatzbezogene Aufgaben kundenorientiert zu planen, zu analysieren und kennzahlenorientiert zu steuern.
2Dies beinhaltet insbesondere Warengruppen-Management (Category Management) und Kundenbindungsmanagement.
3Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, dass Vertriebsmaßnahmen im Spannungsfeld zwischen Unternehmens-, Umsatz- und Ertragszielen erfolgsorientiert entwickelt und umgesetzt werden können.
4Dabei sind rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen.
5In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(6) 1Im Handlungsbereich „Handelslogistik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Logistikprozesse zu planen, zu analysieren und kennzahlenorientiert zu steuern.
2Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, dass Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Unternehmens-, Kosten- und Ertragszielen erfolgsorientiert getroffen und begründet werden können.
3Dabei sind rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen.
4In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(7) 1Im Handlungsbereich „Einkauf“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, nationale und internationale Beschaffungsmärkte systematisch beobachten und beurteilen, kennzahlenorientiert Einkaufsprozesse steuern, Einkaufsentscheidungen treffen sowie Einkaufsvorgänge abwickeln zu können.
2Weiter soll nachgewiesen werden, dass Lieferantenbeziehungen gestaltet, Einkaufsverhandlungen geführt und Verträge erfolgsorientiert geschlossen werden können.
3Dabei sind rechtliche Vorschriften, Complianceregeln, Aspekte der Nachhaltigkeit und außenwirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen.
4In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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(8) 1Im Handlungsbereich „Außenhandel“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, systematisch internationale Marktentwicklungen zu beobachten und auszuwerten sowie Import-, Export- und Transithandelsgeschäfte anzubahnen und abzuwickeln.
2Dabei werden unter Beachtung der spezifischen Risiken im Außenhandel Entscheidungen vorbereitet.
3Hierzu gehören insbesondere die Prüfung der kalkulatorischen, finanztechnischen und logistischen Durchführbarkeit sowie die Berücksichtigung der entsprechenden Dokumente.
4Dabei sollen rechtliche Vorschriften und außenwirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden.
5In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
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