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Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet – HBeglG 1991

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Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung von 1. Januar 1991 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25