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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – GtDWSVVDV

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1Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden.
2Das Studium gliedert sich wie folgt:
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Nr.AusbildungsabschnittAusbildungsortDauer
1berufspraktische Studienzeit Iin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes1,5 Monate
2Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiumsan einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungenje nach Studiengang:
36 oder 42 Monate
3Praxissemester und Praxisphasen
während des Bachelorstudiums
in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen
4berufspraktische Studienzeit IIin den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundesinsgesamt 6 Monate
während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums

Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25