(1) Der Prüfungsbereich Kundenauftrag besteht aus zwei Teilen.
(2) 1Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
(3) 1Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, an interagierenden gebäudetechnischen Systemen Fehler zu suchen und diese zu beheben, Änderungen zu parametrieren und die Systeme wieder in Betrieb zu nehmen.
2Der Prüfling hat dazu eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
3Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
4Zur Vorbereitung stehen dem Prüfling weitere 60 Minuten zur Verfügung.
5Für die Arbeitsaufgabe legt der Prüfungsausschuss fest, welcher gebäudetechnische Systemaufbau zugrunde gelegt wird.
(4) 1Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: