Gebäudesystemintegratorausbildungsverordnung – GSIAusbV

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Der Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration und der Elektronikerin für Gebäudesystemintegration wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 25, Elektrotechniker, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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