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Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro – GrPfREuroV

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Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung

1.
Euro,
2.
eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
3.
der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
4.
der Vereinigten Staaten von Amerika
angegeben werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26