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Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49 – GrBrückAbkCESG

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1Dem in Prag am 13. Juli 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze im Zuge der Europastraße E 49 wird zugestimmt.
2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25