print

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Graveur-Handwerk – GravMstrV

arrow_left arrow_right

1Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist hierüber das Fachgespräch zu führen.
2Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 50 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25