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Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr – GrAbfertCESVtrG

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1Dem in Furth im Wald am 19. Mai 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr wird zugestimmt.
2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 209 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25