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Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr SL/RP

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1Die von der Änderung der Landesgrenze betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände werden, soweit dies erforderlich ist, ihre infolge der Grenzänderung aufgetretenen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten durch schriftliche Vereinbarungen regeln.
2Die Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Aufsichtsbehörden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25