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Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr BB/MV

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(1) 1Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages übernimmt das Land Brandenburg die Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Elbe bis Elbkilometer 502. Es wird sich dabei der Einrichtungen und Mitarbeiter des Stützpunktes Lenzen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz Parchim bedienen.
2Einzelheiten werden in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.

(2) 1Die vertragschließenden Länder bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für den länderübergreifenden Naturschutz.
2Soweit sich aus der Umgliederung eines Teils des Naturparkes "Elbaue" in das Land Brandenburg Regelungsbedarf ergibt, werden die vertragschließenden Länder unverzüglich das Erforderliche veranlassen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25