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Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ

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Als Vergütungen stehen dem Zahnarzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 I 2661
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25